Startseite | Kunden-Card | Kontakt | Sitemap | Impressum

Einkommensteuer sparen

Sie können sich bis zu 1.200 Euro vom
Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.
Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt
werden, wovon das Finanzamt maximal 20%
erstattet, also bis zu 1.200 Euro.

Folgende Leistungen sind betroffen:

- Modernisierungsmaßnahmen
- Erhaltungsmaßnahmen
- Renovierungsmaßnahmen

Berechtigt sind

Eigentümer und Mieter. Diese können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie im Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt wurden:

Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert
aufgeführten Arbeitskosten

Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt
werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist

Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes

Einreichung der "Quittung" in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten
Überweisungs- durchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt

Der steuerliche Abzug ist nicht möglich

wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.

(Angaben ohne Gewähr)