Die neue Trinkwasserverortnung 2011
Seit dem 1. November 2011 ist die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung und mit ihr wesentliche Änderungen in Kraft.
getreten.
Besonderes liegt hier auf die Neueinführung des Begriffs der "gewerblichen
Tätigkeit", welche insbesondere die Vermietung von Wohnraum umfasst.
Die neue Verordnung ist also speziell für Besitzer von Mehrfamilienhäusern
und öffentlichen Gebäuden besonders zu beachten. Außerdem enthält sie Neuregelungen in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwasserer- wärmungsanlagen.
Die Allgemeinen Anforderungen
- Arbeit an Trinkwasser-Installationen nur vom Fachmann
- alljährliche Wartung selbständig nachkommen
- bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
- Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
Weitere wichtige Neuerungen
- Anzeigepflichten bei Inbetriebnahme, Veränderung oder Stilllegung
- Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten
- Anzeige- und Handlungspflichten bei Nichteinhaltung der Anforderungen
- Pflicht zur Information der Verbraucher
Für die Betreiber von Trinkwasseranlagen gelten somit besondere Pflichten:
Wartung und Instandhaltung. Ziel ist es, dass die Anlage den allgemein aner-
kannten Regeln der Technik entspricht. Diese ergeben sich aus den Normen
DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988 und sind uns als Fachbetrieb
bekannt.
Damit Ihre Trinkwasserversorgung den Vorschriften entspricht raten wir Ihnen
den Trinkwasser-Check. Denn die deutsche Trinkwasserverordnung ist eines der strengsten Lebensmittelgesetze weltweit. Beim Trinkwasser-Check werden verwendete Materialien, Werkstoffe und der Hausanschluss geprüft und die Armaturen und Rohrleitungen geprüft.